Demnach gibt es bei allen Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeugen, allen Lkw über und auch unter 3,5 t hzG (Fahrzeugklassen N1, N2 und N3), allen Omnibussen (Fahrzeugklassen M2 und M3), Anhängern über 3,5 t hzG (Klassen O3 und O4), Zugmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit über 40 km/h mit Inkfrafttreten des Gesetzes keine Nachfrist mehr. Dafür gilt künftig eine Vorfrist von 3 Monaten.
In einer Übergangsphase gestalten sich die Fristen folgendermaßen:
Mai-Lochung der Plakette: „alte“ Vorfrist von 1 Monat und 4 Monate Nachfrist
Juni-Lochung: „alte“ Vorfrist von 1 Monat, keine Nachfrist
Juli- und August-Lochung: 3 Monate Vorfrist ab 20. Mai 2018 sowie keine Nachfrist
September-Lochung: „neue“ Vorfrist von 3 Monaten und keine Nachfrist
Weiterhin 6 Monate Zeit bleibt für die wiederkehrende Begutachtung bei allen anderen Fahrzeugen; unverändert bleibt auch die Toleranzfristregelung. •
