Mit 1. September 2020 treten durch eine neue EU-Verordnung strengere Überprüfungskriterien in Kraft: Technische Dienste müssen Neuwagen vor dem Markteintritt strenger überprüfen und auch die Mitgliedsstaaten sollen in Betrieb befindliche Fahrzeuge stichprobenartig prüfen und die Ergebnisse veröffentlichen. Diese Verschärfungen wünscht sich Ernst auf nationale Ebene umgelegt.

 

Anstelle der 3-2-1-Regelung für Neuwagen plädiert er für ein oftmaligeres Wiedersehen im Fachbetrieb: Die Rückkehr zur generellen, jährlichen Überprüfungspflicht soll vollzogen werden. „Mit einem jährlich überprüften Fahrzeug sind die heimischen Autofahrerinnen und Autofahrer nicht nur sicherer, sondern auch umweltfreundlicher unterwegs“, so Ernst. •