Das Verkehrsministerium hat einen neuen Erlass zur Dieselrauch-Trübungsmessung im Rahmen der §57a-Überprüfung herausgegeben. Der berücksichtigt die Erkenntnis, dass die Motoren nicht bis zur Abregeldrehzahl ausgedreht werden müssen, um bei Pkw die Abgastrübung korrekt zu ermitteln.
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