Die dadurch bei der wiederkehrenden Begutachtung möglich gewordene Abgasmessung, bei der zunächst die Prüfdrehzahl festgelegt und im Messgerät eingestellt wird, folgt der Erkenntnis, dass Emissions-Maximalwerte nicht erst bei der Abregeldrehzahl gemessen werden, sondern spätestens bei der Drehzahl, mit der die Nennleistung erzielt wird.

 

Bei Fahrzeugen mit Überlastungsschutz ist die vom Hersteller begrenzte Drehzahl laut Erlass als Abregeldrehzahl zu betrachten.

 

Alle Details, auch welche Erlässe der neue ersetzt, enthält der zum Download bereitgestellte neue Erlass!