Das Gesetz ändert die KDV und zeigt mit einer Liste von Verordnungs- und Richtlinienverweisen den Durchgriff von Brüssel. Im Detail wird angegeben, welchen EU-Bestimmungen bzw. Verordnungen Kfz-Motoren, auch Austauschmotoren und Teile punkto Verbrauch und Emissionen zu entsprechen haben. Auch ein Tuningverbot ist enthalten: dass „Einrichtungen, die zu einem Anstieg der Emissionen...führen könnten, verboten“ sind.
In dem Dokument wird außerdem der Tarif für die Durchführung von Prüfungen und Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank des Verkehrsministeriums oder durch den Landeshauptmann definiert. Außerdem umfasst das Gesetz eine recht detaillierte Liste, wie Fahrzeuge zur Begleitung von Sondertransporten ausgestattet sein müssen.
Das Bundesgesetzblatt Nr. 221, der Erlass sowie die Checkliste für Sondertransport-Begleitfahrzeuge sind (weiter unten!) zum Download bereitgestellt! •
