Im Wirtschaftsausschuss des Nationalrats war die Novelle des Maß- und Eichgesetzes am 11. Mai 2017 beschlossen worden: Einige der bisher erforderlichen Eichungen wurden gestrichen, andere – weiterhin verpflichtende – (von bisher alle 2 Jahre) nun auf alle 4 Jahre ausgedehnt.

 

„Wir haben lange dafür gekämpft, dass die EU-Richtlinie nicht verschärft umgesetzt wird. Nun kommt es zu einer Entlastung für unsere Mitglieder“, sagt Dipl. oec. Andreas Westermeyer, BA MLS, der Referent der Bundesinnungsgruppe Metall, Elektro, Sanitär, Mechatronik und Fahrzeugtechnik. „Mit dieser Novellierung ersparen sich unsere Mitglieder in Zukunft mindestens die Hälfte der bisherigen Kosten für die Eichung von Geräten!“. Das seien „schon einige 1.000 €“ bei den etwa 70 eichpflichtigen Geräten, bestätigt Komm.-Rat Friedrich Nagl, BIM der Fahrzeugtechnik. •