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28.01.2016.

Vorsicht: Zulassungsgebühren korrekt verrechnen!

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Zulassungsgebühren müssen in Autohäusern separat und als Null-Steuer-Umsatz in die Registrierkasse eingehen

Bar eingenommene Zulassungsgebühren werden im Namen und auf Rechnung von Versicherungsunternehmen kassiert. Darauf, dass das Verbuchen mit Registrierkassen die korrekte Vorgangsweise erfordert, weist BGO Komm.-Rat Burkhard Ernst hin.

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