Wie das Magazin „Format“ berichtet, sei der Stein des Anstoßes ein Badesteg, den Piëchs Mutter einer Kärntner Familie vor 30 Jahren zur Nutzung überlassen habe. Louise Piëch und Ferdinand Porsche überließen den Steg in den Fünfzigerjahren ihrem Hausmeister und dessen Frau. Bedingung dabei sei damals gewesen, das verwahrloste Areal nutzbar zu machen, auch die Kosten für Steg und Anlage sollten die Angestellten tragen.
Nachdem Ferdinand Piëch das Anwesen übernahm, wollte dieser die Erben der Hausmeister-Familie loswerden. Das Landesgericht Klagenfurt gab der Klage der Erben mit der Begründung statt, die Familie dürfe Steg und Wiese nutzen, weil sie dieses Recht nach über 30 Jahren ersessen habe. In der Berufungsverhandlung gab das Oberlandesgericht Piëch recht – nun ist der OGH am Zug.
