Bei 5 bis 12 % aller verkauften Gebrauchtfahrzeuge ist laut Schätzungen der EU-Kommission der Kilometerstand manipuliert. Dem soll nun ein Riegel vorgeschoben werden. "Wie viele Kilometer ein Auto schon gelaufen ist, ist ein wichtiger Faktor für den Verkaufswert von Gebrauchtwagen. Mit der Erfassung des Kilometerstands erhöhen wir die Sicherheit für den Käufer beträchtlich", sagt Verkehrsminister Alois Stöger.

 

Dabei soll der Kilometerstand bei jeder §57a-Überprüfung in die sogenannte zentrale Begutachtungsdatenbank eingetragen werden. Zu dieser ZBM erhalten alle §57a-berechtigten Betriebe Zugang – für den Endkunden kann diese aber nicht eingesehen werden. Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Wiederkehrenden Begutachtung in nationales Recht läuft noch bis zum Jahr 2018.

Alle Einzelheiten zu der Novelle findet man in der kommenden Ausgabe der „AUTO-Information“.