„ACEA verwehrt – mit Hinweis auf aktuelle Entscheidungen der EU-Wettbewerbskommission gegen Wettbewerbs-Beschränkungen im Fall vertikaler Wettbewerbsverzerrungen den Mehrmarkenvertrieb“, sagt Komm.-Rat Mag. Dr. Gustav Oberwallner, Mitglied des CECRA-Vorstands, „selbst für eine sektorale Übergangsregelung für die im Vertrauen auf den von der Kommission in der bis 2013 gültigen Gruppenfreistellung ermöglichten Mehrmarkenvertrieb!“

 

Die Einschätzung der ACEA stehe im Gegensatz zur EU-Kommission und auch der von der WEKO (Schweizer Wettbewerbsbehörde) vor wenigen Wochen vorgestellten Sektor-Mitteilung, die zugunsten des  Mehrmarkenvertriebes ausfiel.

 

„Auch rund 60 % der Marken-Vertragshändler in OÖ habeni im Vertrauen auf die Wettbewerbsentscheidung der EU Kommission in den Mehrmarkenvertrieb zur Erhöhung der Produktivität und damit der Sicherung der Modell-Vielfalt für den Kunden investiert“, sagt Oberwallner.

 

„Wir sind aufgefordert, die bereits feststellbare Unterversorgung einzelner Regionen in Österreich durch den  Rückzug einzelner Marken aufzuzeigen“, sagt Oberwallner. Die Ausdünnung erfolge aufgrund unverhältnismäßig hoher Investitionsvorgaben für „neue“ Schauräume und betriebswirtschaftlich nicht vertretbare Vorgaben betreffend Vorführwagen und Organisations-Abläufe.
Es könne nicht sein, dass funktionierende Vertriebsstrukturen  mit vielen familiengeführten Klein- und Mittelbetrieben, in Österreich und der Schweiz nur aus Einzelinteresse einiger weniger Mega-Dealer zerstört werden, so Oberwallner. Die von der Kommission angekündigte Mindestregelung zur Sicherung des Wettbewerbs, wie den Mehrmarken-Vertrieb in paneuropäisch einheitlichen Vertriebsverträgen, fehle bis heute.

 

Weitere Forderungen und Initiativen der CECRA Oberwallners enthält die aktuelle Ausgabe 2278 der „AUTO-Information“, die am 10. Juni 2015 erscheint!