Clostermeyer hatte den skurillen Weg zum 1. Entwurf der Altautoverordnung kritisiert, die es dem Autohandel, der keine Konzession für Abfallbehandlung verfügt, unmöglich gemacht hätte, Unfallfahrzeuge zurückzunehmen. Clostermeyer hatte in dem Zusammenhang erklärt, die Sache der Oldtimerszene sei nur durch einen Vertreter des Bundesgremiums des Fahrzeughandels abgedeckt gewesen, „der nicht wahrer Kenner unserer Szene war“.
Als der damals zuständige Vertreter des Bundesgremiums Fahrzeughandel habe er „bis zum Schluss, und da nicht immer zur Freude der anderen Arbeitskreis-Teilnehmer" darum gekämpft, dass Old- und Youngtimer, Klassiker und Exoten von der Altfahrzeugeverordnung ausgenommen bleiben sollten, so Steinbacher.
Dies belege seine Korrespondenz mit dem Bundesgremium des Fahrzeughandels (die der Redaktion vorliegt). Bedauerlicherweise habe er sich mit seiner Sichtweise in diesem Arbeitskreis nicht durchsetzen können, räumt er ein und hebt seine kritische Sicht betreffend der AltfahrzeugeVO hervor. Das Kernproblem bei den diversen Verhandlungen war mit Sicherheit der sogenannte Interessensausgleich innerhalb der diversen Berufsgruppen gewesen, resümiert Steinbacher: „Aber das ist eben so in einer demokratischen Organisation wie der Wirtschaftskammer“.
Alle Details des Schreibens von Komm.-Rat Steinbacher enthält die Ausgabe 2278 der „AUTO-Information“, die am 10. Juli 2015 erscheint!
