Nach langem Ringen gelang es in einer gemeinsamen Anstrengung von Branchenvertretern, dass nun die CO2-Grenze für die Erhöhung des Sachbezugs von 1,5 auf 2 % des Brutto-Anschaffungspreises bei 130 Gramm statt ursprünglich vorgesehen 120 Gramm pro Kilometer eingezogen wird. Auch die ab 2017 geplante Absenkung des Grenzwerts um nun 3 Gramm (statt ursprünglich 4 Gramm) setzten die Branchenvertreter durch.
„Ich möchte namens des Fachausschusses Fahrzeugeinzelhandel für die persönlichen Bemühungen unserer Spitzenvertreter BGO Burkhard Ernst und BGO-Stv. Dr. Felix Clary sowie deren Büromitarbeitern herzlichen Dank sagen“, so Schirak. Der persönliche Einsatz habe sich gelohnt und sollte Ansporn sein, allfällige künftige Angriffe auf die Branche, die sicher zu erwarten seien, ebenso geschlossen abzuwehren.
„Das erreichte Ergebnis – sozusagen der kleinste gemeinsame Nenner – war aber nur durch eine entsprechend scharf formulierte mediale Begleitung unserer Bemühungen durch die Fachmedien möglich“ wie Schirak weiter betonte. Ein Wermutstropfen bleibt dennoch: Insgesamt musste die Branche die 11. Erhöhung von Autosteuern in 11 Jahren hinnehmen.
