Die hauptsächlichen Bedenken der EU-Kommission betreffen den Aspekt der indirekten Diskriminierung auf Basis der Staatsangehörigkeit. Zum einen würden deutsche Nutzer die Straßennutzungsgebühr nicht zahlen, weil ihre Kfz-Steuer um den exakten Betrag der Gebühr gesenkt wird. Zum anderen seien die Preise für Kurzzeitvignetten, die typischerweise für ausländische Nutzer vorgesehen seien, überproportional teuer.
Eine Straßennutzungsgebühr sei nur dann EU-rechtskonform, wenn sie nicht auf Grund der Staatsangehörigkeit diskriminiere. „Wir haben erhebliche Zweifel, ob die einschlägigen deutschen Gesetze diesem Grundsatz entsprechen“, sagt Verkehrskommissarin Violeta Bulc.
Aus Sicht der Kommission führt die teilweise auch als „Ausländermaut“ bezeichnete neue Straßennutzungsgebühr für Pkw dazu, dass EU-Ausländer im Ergebnis stärker belastet werden als deutsche Staatsangehörige. Wie der deutsche Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bereits bestätigte, werde Deutschland abwarten, bis der Europäische Gerichtshof über die Abgabe entschieden hat, was im Schnitt lt. EU-Kommission rd. 2 Jahre benötigt und damit den geplanten Starttermin wohl verzögern wird.
In seinen Bedenken – was die deutschen Mautpläne betrifft – bestätigt fühlt sich Verkehrsminister Alois Stöger: „Ich begrüße die Entscheidung meines deutschen Kollegen Alexander Dobrindt, die geplante Autobahnmaut auszusetzen. Ich war stets der Überzeugung, dass die deutschen Mautpläne gegen EU-Recht verstoßen und österreichische Autofahrer benachteiligen.“
