Die Regierungsparteien dürften sich darauf geeinigt haben, die CO2-Grenze für die Erhöhung des Sachbezugs von 1,5 auf 2 % des Brutto-Anschaffungspreises bei 130 Gramm pro Kilometer einzuziehen. Ursprünglich war von 120 Gramm die Rede gewesen. Außerdem wird die ab 2017 geplante jährliche Absenkung des Grenzwerts nunmehr in Schritten zu 3 Gramm (statt 4 Gramm) erfolgen. Reine Elektrofahrzeuge werden, wie angekündigt, zur Gänze vom Sachbezug ausgenommen.

 

In den vergangenen Monaten hatten sich die Kfz-Interessenvertreter massiv um eine Minimierung der Mehrbelastungen bemüht. Sowohl die Importeure als auch die Vertreter des Fahrzeughandels rund um Bundesgremialobmann Komm.-Rat Burkhard Ernst hatten dazu ihre politischen Kontakte eingesetzt.


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