Wie mehrfach berichtet soll sich der Sachbezug bei Dienstautos mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 120 g/km um ein Drittel erhöhen, wenn die Regierung ihre Pläne durchsetzt. Dazu – und auch zu den anderen Punkten der geplanten Steuerreform – läuft noch bis Freitag (5. Juni) die Begutachtungsfrist.
Dem ÖAMTC stößt vor allem sauer auf, dass die Dienstwagenbenutzer nun schon zum dritten Mal binnen eines Jahres zur Kasse gebeten werden: Im Vorjahr war diese Gruppe von der Pendlerpauschale ausgeschlossen worden, außerdem war der maximale Sachbezugswert erhöht worden.
Mag. Bernhard Wiesinger, der Leiter der Interessenvertretung, nennt den aktuellen Sachbezug als „angemessen“. Sollte die Regierung ihre Pläne tatsächlich durchsetzen, so müssten zumindest bestehende Dienstauto-Nutzungen unangetastet bleiben – alles andere wäre, so Wiesinger, eine „Regulierung per Überfall“. Die Betroffenen hätten ja keine Zeit bzw. Möglichkeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen.
Der ÖAMTC begrüßt zwar, dass Elektroautos, die als Dienstfahrzeug genutzt werden, künftig vom Sachbezug befreit werden. Doch da diese Autos (die einen CO2-Ausstoß von 0 g/km haben müssen) sehr teuer sind und eine niedrige Reichweite haben, sollte diese Regelung auch auf Hybrid- und Erdgasfahrzeuge mit einem Grenzwert bis 50 g/km ausgedehnt werden. Diese Fahrzeuge seien langstreckentauglich und böten geringe Kraftstoffkosten.
