Wie Christian Zettl, Leitung Garanta Competence Center sagt, seien die Tarife individuell auf Bedürfnisse des Versicherungsnehmers anpassbar, „außerdem gibt es keinen Einwand wegen grober Fahrlässigkeit.“ Der Sachschaden infolge eines Unfalls könne teilweise beträchtlich sein. Und oft reicht schon ein kleiner Sturz und der Schaden wird zu einem Totalschaden. Denn viele Versicherer gehen bereits von einem solchen aus, wenn die Reparaturkosten etwa 65% des Wiederbeschaffungswerts ausmachen. Zettl rät bei neueren Motorrädern zum Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung. „Bei der Garanta sind Totalschadenreparaturen übrigens bis zu 100% des Wiederbeschaffungswerts möglich“, so Zettl.
