Damit weist der VÖK, angeführt von Mag. Johann Jobst und Helmut Destalles, der sich als Geburtshelfer der neuen Versicherung bezeichnet, auf die Bedeutung der Versicherung für den Ernstfall hin. Die Händler nehmen die Möglichkeit, sich gegen Meinungsverschiedenheiten, die ins Geld gehen können, auch bereits an. Als „unbedingtes Muss“ für jeden Handels- und Reparaturbetrieb bezeichnet Komm.-Rat Ing. Josef Schirak, Initiator und Namensgeber der neuen Rechtsschutzversicherung, den neuen, „äusserst günstigen Versicherungsschutz“.   

 

Die in Varianten für A- und B-Händler angebotene „Rechtsschutzversicherung zur Wahrnehmung von Händlerinteressen betreffend Verträge mit Herstellern oder Importeuren“ dürfte, geht man von den ersten Abschlüssen aus, vom Handel gut angenommen werden.