„2012 wurden insgesamt 14.896 Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, aber auch mit Überstellungskennzeichen überprüft. Dabei wurden 5.989 Übertretungen betreffend Kraftfahrzeugsteuer und Normverbrauchsabgabe zur Anzeige gebracht“, sagt Mag. Andreas Perotti, Pressesprecher von Finanzministerin Dr. Maria Fekter.
Alleine von Jänner bis September des Vorjahres gab es 4.400 Beanstandungen im Bereich der NoVA, insgesamt mussten die betroffenen Fahrzeughalter 42,6 Mio. € an Steuernachzahlungen entrichten. Schwerpunkkontrollen sind vor allem in Ballungszentren im Osten Österreichs geplant, wobei Anhaltungen auf der Straße nur teilweise zum Erfolg für die Beamten führen. „Viele Kontrollen erfolgen aber mittlerweile auf Grund von Anzeigen aus der Bevölkerung, wobei hier gezielt Privatadressen kontrolliert werden. Aber auch Parkplätze bei Einkaufszentren, Parkplätze bei geförderten Wohnungen – Letztere erfordern einen Hauptwohnsitz – oder Falschparker fallen in das Beuteschema der Finanzpolizei“, sagt Perotti. Ausschlaggebend sei die dauerhafte Nutzung im Inland, „wobei Autobahnvignette oder eine Vielzahl an Monatsvignetten ein deutlicher Hinweis sind. Auch Parkpickerl oder inländische Servicerechnungen sind klare Beweise für eine Verwendung.“ Grundsätzlich gilt: Wer in Österreich seinen Lebensmittelpunkt hat, muss das von ihm benutzte Fahrzeug in Österreich anmelden.
