In der vom Justizministerium publizierten Liste der Gerichtssachverständigen scheinen im Fachgebiet Verkehr und Fahrzeugtechnik unter 17.01 die Spezialisten für Verkehrsunfälle im Straßenverkehr, unter 17.11 die für Kfz-Reparaturen, Havarieschäden und Fahrzeugbewertung, unter 17.14 die Kfz-Lackierer und 17.15 die Kfz-Elektroniker auf.
„Die Liste hat dabei den primären Zweck, den Gerichten eine konkrete Orientierungshilfe bei der Auswahl der Sachverständigen an die Hand zu geben“, sieht Mag. Michael Aufner in einem namens der Bundesministerin bereits im Vorjahr verfassten Schreiben keine Notwendigkeit, von dieser Systematik abzugehen (siehe auch untenstehendes PDF). Das Justizministerium äußerte sich auch zu dem Problem, dass Unfallsanalytiker bei Gericht immer wieder außerhalb ihres Fachgebietes im Bereich der Kfz-Techniker, Lackierer und Elektroniker „pfuschen“. „Es ist Sache des bestellten Sachverständigen, auf allfällige, auch in seiner fachlichen Qualifikation gelegene Umstände hinzuweisen, die einer pflichtgemäßen Erfüllung des gerichtlichen Auftrages entgegenstehen könnten“.
Eine Aufforderung zur Selbstkritik, welche die meisten omnipotenten Gerichtssachverständigen überfordern dürfte. Sollte es gegen den Willen der Kfz-Techniker zu einer Abspaltung kommen, schließen diese nicht aus, sich außerhalb des Hauptverbandes selbständig zu machen. Schließlich sei die Eintragung eines Sachverständigen in die Justiz-Liste völlig unabhängig von der Mitgliedschaft im Hauptverband zu sehen. Auch das Ministerium verweist ausdrücklich darauf, dass „durch die Eintragung eines Sachverständigen für ein bestimmtes Fachgebiet weder eine Befugnis erteilt noch eine Kompetenz bindend und abschließend festgelegt wird.“ 100 Jahre nach Gründung des Hauptverbandes könnte es aus der Sicht frustrierter Kfz-Techniker dann durchaus sinnvoll sein, die bisherige Monopolstellung des Hauptverbandes in Frage zu stellen.
