Organmandate werden von derzeit 21 bzw. 36 € auf 90 € angehoben, bei Anonymverfügungen liegt das Limit künftig bei 365 € statt bisher 220 €. „Damit wird aber kein neuer Strafrahmen geschaffen“, sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Die neuen Obergrenzen würden den Verwaltungsaufwand vereinfachen, da Delikte die bisher angezeigt werden mussten, künftig auch über ein Organmandat oder eine Anonymverfügung abgehandelt werden können.