Vor allem hat die Finanzpolizei die ordnungsgemäße Anmeldung der an den Ständen Beschäftigten kontrolliert. Überdies haben Vertreter des Arbeitsinspektorats auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Arbeitszeitgesetze einzuhalten. Von vielen Betroffenen wurde die Aktion als überzogen beurteilt – vor allem weil einzelne Stände mehrfach aufgesucht und perlustriert wurden. Es fragt sich, ob dieser Einsatz der Behörden gerechtfertigt war. Mehr Fingerspitzengefühl hätte dieser Aktion sicherlich – insbesondere in den Augen ausländischer Aussteller und Besucher – besser getan.

 

Eine Information der Wirtschaftskammer Österreich zu diesem Thema lautet folgendermaßen: Die Finanzpolizei (früher „KIAB“) bildet eine Sondereinheit bei den Abgabenbehörden (Finanzämtern). Sie überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sowie die Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Österreich. Neben der Erfüllung dieser Hauptaufgaben erheben die Kontrollorgane:

  1. die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abfuhr aller lohnabhängigen Abgaben,
  2. die Einhaltung der versicherungs- und melderechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes,
  3. die Einhaltung der Anzeigepflichten des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
  4. Verstöße gegen die Bestimmungen des Glückspielgesetzes, der Gewerbeordnung und des Strafgesetzbuches, insbesondere im Zusammenhang mit Sozialbetrug.