Deutschlands Regierungschefin sieht beim Thema Reparaturklausel weiterhin „keinen Anlass, ihre Position in Frage zu stellen“, heißt es in einem Brief an den ZDK und steht damit im Kontrast zur EU-Kommission und dem Europäischen Parlament, die schon seit 2007 den Designschutz lockern wollen. Deren Argument: Die Autohersteller bekommen bei Ersatzteilen wie Scheinwerfern, Kotflügeln und Stoßfängern im Fall von Reparaturen ein Monopol einräumt.
Deutschland, Frankreich, Tschechien, Schweden und Rumänien lehnen den Richtlinienvorschlag im Ergebnis ab. Die Richtlinie regelt, dass sichtbare Ersatzteile nur durch Originalteile der Hersteller ersetzt werden dürfen. Das benachteilige nach Meinung des ZDK die Verbraucher sowie kleine und mittelständische Kfz-Betriebe gleichermaßen. So seien die Preise für diese unter das Herstellermonopol fallenden Ersatzteile hoch und in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als andere Ersatzteile. Laut Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) geht es um ein Marktvolumen von 12 bis 13 Milliarden Euro in der EU. Der ZDK will sich mit Merkels Antwort nicht zufrieden geben.
