Das „Verkehrssicherheitspaket“ der EU, das dieser Tage in Form von 2 Gesetzesentwürfen im Nationalrat diskutiert wurde, sieht eine Harmonisierung der bisher von Land zu Land völlig unterschiedlichen Bestimmungen für die wiederkehrende Kfz-Begutachtung vor. Unter anderem gehört dazu das Prüfintervall „4-2-1“, der an die Stelle der in vielen Staaten üblichen 4-2-2-Regelung treten soll. Darüber hinaus sollen Fahrzeuge mit außergewöhnlich hoher Laufleistung jährlich geprüft werden.
Österreich befindet sich mit „3-2-1“ über dem vorgesehenen europäischen Mindestmaß. Daran soll laut dem überparteilichen Konsens in der Nationalratssitzung nicht gerüttelt werden: Die diversen Redner zeigten sich einig, dass es zu keiner Herabsetzung der hohen österreichischen Standards kommen dürfe. Bures unterstrich, dass „die wiederkehrende Begutachtung in Österreich auf höchstem Niveau durchgeführt“ werde. Auch die von der EU geforderte intensive Aus- und Weiterbildung der Prüfer sei hierzulande „bereits gang und gäbe“.
Mehr Informationen zum EU-Verkehrssicherheitspaket und seiner Umsetzung finden Sie in Ausgabe 2150 unserer Wochenzeitung „Eurotax AUTO-Information“.
