„Als Nächstes erfolgt die Bestätigung durch den Bundesrat und durch den Bundespräsidenten“, teilt das Bundesgremium des Fahrzeughandels mit. Mit der Kundmachung im Bundesgesetzblatt sei Anfang 2013 zu rechnen. In Kraft treten wird das neue Gesetz per 1.6.2013.

 

Im Fahrzeughandel hofft man, durch Bestimmungen wie die zweijährige Kündigungsfrist, dem ungehinderten Betriebsverkauf innerhalb des Markennetzes oder den zwingenden Anrufung einer Schlichtungsstelle im Fall von Vertragsstreitigkeiten den zeitgleichen Wegfall der Kfz-GVO zumindest teilweise wettmachen zu können. Darüber hinaus schreibt das Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz die Vergütung des „notwendigen und nützlicher Aufwands“ bei Garantie- und Gewährleistungsarbeiten vor.