Wie Sitzungsteilnehmer berichten, wurden dabei einige für Kfz-Techniker wesentliche Punkte mit überwiegender Mehrheit verabschiedet. Neu ist beispielsweise, dass im Bereich Verkehr/Fahrzeugtechnik (SDG Liste 17.01) das Fachgebiet „Unfallanalyse“ nun auch allen Kfz-Technikern mit Meisterprüfung offen steht. Bisher wurde für die Unfallrekonstruktion ein HTL- oder Universitätsstudium vorausgesetzt. Das hatte zur Folge, dass den Gerichten zu wenig Fachleute zur Verfügung standen, was zu Verfahrensverzögerungen führte.
Neu ist weiters, dass für das Fachgebiet Kfz-Reparaturen/Havarieschäden/Bewertung (SDG Liste 17.11) künftig eine entsprechende Ausbildung und ein Bildungspass für §-57a-Überprüfungen vorausgesetzt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kfz-Sachverständigen jeweils am letzten Stand der Prüfungstechnik sind.
Bisher gehörte das Bewertungsprogramm von EurotaxGlass’s zur verpflichtenden Grundausstattung für Kfz-Sachverständige. Nunmehr sind auch andere Reparaturbewertungsprogramme – etwa von DAT oder Audatex – zulässig. Das wird laut Meinung vieler Sitzungsteilnehmer zu einem zusätzlichen Wettbewerb führen, der den Sachverständigen eine Senkung ihrer EDV-Kosten bescheren dürfte – was sich wiederum auch auf normale Werkstätten kostenmindernd auswirken könnte.
