Dringend notwendig ist beispielsweise die Winterreifenpflicht für die so genannten „Mopedautos“: Denn die Microcars waren bisher von der „situativen Winterausrüstungspflicht, die das Kraftfahrgesetz für Pkws vorsieht, ausgenommen. Das am Dienstag im Ministerrat beschlossene Paket sieht aber auch vor, dass selbständige Kraftfahrer den selben maximalen wöchentlichen Arbeitszeiten unterliegen wie angestellte Lkw- und Busfahrer. So soll verhindert werden, dass sich diese Lenker übermüdet ans Steuer setzen.

 

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Begutachtungsplakettendatenbank: Dort werden §57a-Gutachten gespeichert und können von Zulassungsstellen abgerufen werden. Bei einer Zulassung muss also nicht mehr wie bisher die Papierversion vorgelegt werden. Vor dem Inkrafttreten muss das Paket aber noch die Begutachtungsphase durchlaufen und vom Nationalrat beschlossen werden.

 

In Kraft treten soll die Begutachtungsplakettendatenbank aufgrund der langen Vorlaufzeit vermutlich erst mit 1. Oktober 2014.