Die Regelung sieht ein „Anfangsziel“ von 175 Gramm CO2 pro Kilometer vor, das im Flottendurchschnitt der Hersteller bis 2014 zu 70 % erreicht werden muss. 2017 ist es zur Gänze zu erfüllen, für 2020 wurde ein Ziel von 147 Gramm CO2 festgelegt.
Für Autobauer, die jährlich weniger als 22.000 Neufahrzeuge absetzen, sind Ausnahmegenehmigungen vorgesehen. Außerdem soll es „Supercredits“ für jene Transporter geben, die weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen: Sie werden 3,5-fach gewertet, wenn 2014 das erste Mal der Flottendurchschnitt der Emissionen ermittelt wird. 2016 wird der Multiplikationsfaktor auf 2,5 und ein Jahr später auf 1,5 herabgesetzt. 2018 soll dieses Schema auslaufen.
Strafzahlungen sind in der neuen Verordnung ebenfalls vorgesehen: Ab 2019 sollen bei Überschreiten der Grenzwerte 96 € pro überzähligem Gramm CO2 abgeführt werden. Damit diese Regelungen endgültig in Kraft treten, müssen sie noch den EU-Ministerrat passieren.



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