Durch die Änderungen bei der Kfz-GVO – etwa durch die Ermöglichung des Weiterverkaufs von Teilen an nicht autorisierte Werkstätten bzw. Händler – werde auch der Wettbewerb bei den überwiegend von den Herstellern kontrollierten Märkten „in die Gänge kommen“, sagt Oberwallner. Da Teile gleicher Qualität nun den Originalteilen gleichgestellt seien, eröffne sich den Teilehändlern ein weites Geschäftsfeld; durch klugen Zukauf könnten auch Werkstätten ihre Erträge ausweiten. Oberwallners Resümee: „Wettbewerb ist der Kfz-Branche vertraut, nutzen wir die Chance eines freieren Marktes.“
