Ab dann gilt für die Händler die sogenannte Schirm-GVO, während für die Werkstätten eine „Mini-Kfz-GVO“ vorbereitet wird. Dies schafft aus der Sicht des Europäischen Parlamentes keinesfalls die für die Planung der Kfz- Betriebe erforderliche Rechtssicherheit. Mit einer Resolution vom 6.5. wurde die Europäische Kommission aufgefordert, häufig gestellte Fragen (FAQ) oder einen Leitfaden zu erstellen, „um den Marktteilnehmern den neuen legislativen Rahmen zu erläutern“. Die endgültige Fassung und Veröffentlichung der bisherigen Verordnungsentwürfe müssen daher noch im Laufe des Monats Mai erfolgen. Bis dahin sollte zumindest eine englische Fassung des erläuternden Leitfadens vorliegen.
Die Kfz-Innung und das Gremium von Niederösterreich und der Steiermark haben sich kurzfristig entschlossen, mit dem Branchenanwalt Dr. Friedrich Knöbl zu diesem Thema gegen einen geringen Unkostenbeitrag halbtägige Info-Veranstaltungen abzuhalten.
Die Anmeldung erfolgt bei den jeweiligen Landeskammern( Niederösterreich: 02742/ 851, Steiermark: 0316/601-0). Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Andere Landesorganisationen erwägen bei entsprechendem Bedarf ebenfalls derartige Veranstaltungen.
Graz
Hotel Paradies
Dienstag, 22.6.2010; 14.30 Uhr
St. Pölten
WIFI
Donnerstag, 24.6.2010; 10.00 Uhr



www.derknoebl.at