Diese befindet sich angehängter PDF-Datei. Laut Bundesinnungsmeister Friedrich Nagl muss allerdings noch ein Punkt geklärt werden. Betroffen ist auf Seite 3 der Punkt 6 über die Anforderungen von Spieldetektoren. Nagl: „Die technischen Daten darüber erfordern noch eine rechtliche Überprüfung.“
