Das bedeutet, dass anstatt einer Mindestprofiltiefe von 4 mm (Radialreifen) bzw. 5
mm (Diagonalreifen) an einer Achse Winterreifen bis zu 1,6 mm Profiltiefe
verwendet werden dürften. „Diese Mischbereifung ist aber keinesfalls bei
winterlichen Fahrverhältnissen im Zeitraum von 1.11. bis 15.4. erlaubt“,
erklärt Mag. Gerald Kumnig, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung. Also eine
juristische Spitzfindigkeit ohne praktische Auswirkungen?
Nicht ganz,
meint man beim Verband der Reifenspezialisten Österreichs (VRÖ). „Das ist das
falsche Signal“, sagt Generalsekretär Richard Vogel. Einerseits könne der
unterschiedliche Abrollumfang die Funktionsweise von Sicherheitssystemen wie
ABS oder ESP beeinträchtigen, andererseits würde die Lockerung der
Mindestprofiltiefe das „Durchfahren“ mit Winterreifen in der Sommersaison
begünstigen.
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