Das bedeutet, dass anstatt einer Mindestprofiltiefe von 4 mm (Radialreifen) bzw. 5 mm (Diagonalreifen) an einer Achse Winterreifen bis zu 1,6 mm Profiltiefe verwendet werden dürften. „Diese Mischbereifung ist aber keinesfalls bei winterlichen Fahrverhältnissen im Zeitraum von 1.11. bis 15.4. erlaubt“, erklärt Mag. Gerald Kumnig, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung. Also eine juristische Spitzfindigkeit ohne praktische Auswirkungen?
Nicht ganz, meint man beim Verband der Reifenspezialisten Österreichs (VRÖ). „Das ist das falsche Signal“, sagt Generalsekretär Richard Vogel. Einerseits könne der unterschiedliche Abrollumfang die Funktionsweise von Sicherheitssystemen wie ABS oder ESP beeinträchtigen, andererseits würde die Lockerung der Mindestprofiltiefe das „Durchfahren“ mit Winterreifen in der Sommersaison begünstigen.

 



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