Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in einer Entscheidung von April 2026 erkannt, dass „Verfall und Verwertung“ von sogenannten Raserfahrzeugen verfassungskonform sei, nicht jedoch die Regelung, dass dies nur bei Fahrzeugen möglich sei, die im Alleineigentum des Lenkers stehen. Das heißt nicht weniger, als dass ab 1. Oktober 2027 auch Leasing-, Leih- oder Dienstfahrzeuge beschlagnahmt und versteigert werden dürfen.

Die Grünen sehen in der Entscheidung einen „großen Erfolg für die Verkehrssicherheit“, und das Kuratorium für Verkehrssicherheit kritisiert die bisherige Regelung als zahnlos. Armin Kaltenegger, Leiter Rechtsabteilung beim KFV, zog im ORF-Radio eine düstere Bilanz der bisherigen Raser-Regelung: Durch die Ausnahmen sei von der Intention des Gesetzgebers nicht mehr viel übriggeblieben, bei bisher 500 beschlagnahmten Fahrzeugen hätten die meisten Lenker ihr Auto wiederbekommen. Besonders beliebt sei es gewesen, rückdatierte und gefälschte Kaufverträge zu präsentieren und so das Fahrzeug zurückzuerlangen, so Kaltenegger.

Autohandel und Leasingwirtschaft kritisieren die neue Regelung hingegen als deutlich überschießend. Wenn das VfGH-Urteil so umgesetzt werde, gefährde dies das Kfz-Leasing in Österreich, wie der Verband Österreichischer Leasing-Gesellschaften (VÖL) in einer Stellungnahme meinte. „Wenn der Fahrzeug-Eigentümer für das Verhalten eines Dritten wirtschaftlich einstehen muss, wird nicht nur das Fundament des Leasingmodells, sondern das gesamte Rechtsverständnis massiv erschüttert“, argumentiert Dr. Alexander Nekolar, Präsident des VÖL. 

Forderung nach Gesetzesreparatur

Die neue Regelung werde Unternehmen und private Nutzer treffen und führe zu steigenden Finanzierungskosten, strengeren Vergabekriterien sowie zu „spürbaren Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Leasingfahrzeugen.“ Der Verband fordert, dass die Übergangsfrist bis 1. Oktober 2027 genutzt werden soll, um eine rechtssichere und ausgewogene Neuregelung zu erarbeiten.

Auch Komm.-Rat Prof. Burkhard Ernst, Bundesgremialobmann-Stv. des Fahrzeughandels, kritisierte den Schritt: Alle Probe- und Vorführfahrzeuge des Handels stünden durch die Gesetzesänderung immer in Gefahr, beschlagnahmt zu werden. Das Parlament müsse eine gangbare Lösung finden, forderte er im ORF.