Mag. Dr. Gustav Oberwallner, Bundesgremialobmann des österreichischen Fahrzeughandels: „Jeder Betrieb, der Altfahrzeuge übernimmt, musste bisher einen Nachweis über die erreichte Verwertungsquote erbringen. Mit der aktuellen Novelle hat die Bürokratieflut endlich ein Ende, denn ab nun wird es möglich sein, dass eine österreichweite Plattform alle erforderlichen Meldungen an das Lebensministerium liefert.“ Die Kfz-Betriebe und Verwertungsbetriebe sind mit der Rücknahme von Altfahrzeugen beschäftigt und verpflichtet, eine Quote über die übernommenen und verwerteten Altfahrzeuge zu berechnen und dem Lebensministerium nachzuweisen. An der Plattform werden Importeure, Shredder, Behandler und Erstübernehmer teilnehmen. Sie wird nach Genehmigung durch das Lebensministerium den kollektiven Nachweis der Quotenerfüllung erbringen. Erwartet wird, dass durch die Novelle jährlich rd. 700.000 € an Verwaltungskosten eingespart werden.