Laut Eurotax handelt es sich dabei um „vorläufige“ und „endgültige“ Daten. Mag. Henrik Kinder, Geschäftsführer der EurotaxGlass’s Österreich GmbH: „Die Statistik Austria gibt am Monatsanfang vorläufige Neuzulassungsdaten bekannt, die mit folgendem Vermerk versehen sind ,Q: Statistik Austria, Kraftfahrzeuge. Erstellt am: xx.xx.xxxx‘. Die Tabelle enthält die Anzahl der Pkw-Neuzulassungen im Zeitraum vom x. bis zum xx. des Berichtsmonats. Die Ergebnisse sind auf Basis von Meldungen des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs erstellt und wurden nicht auf Plausibilität geprüft. Rundungsdifferenzen wurden nicht ausgeglichen. Diese methodischen Gegebenheiten sind bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen.
Zur Erklärung: In diesen vorläufigen Zahlen könnten z. B. noch falsche Zuordnungen bzw. Doppelanmeldungen enthalten sein.“
Kinder führt einige Beispiele aus der Praxis an:
- In den Neuzulassungen findet sich ein 3er Golf, der irrtümlich als Neuzulassung aufscheint. Dieser wird bei der Plausibilitätsprüfung aus den Neuzulassungszahlen genommen.
- Bei einer Neuzulassung kommt es wieder zu einer Löschung, weil z. B. die Nummerntafeln nicht auf das Auto passen. Das Fahrzeug wird dann nochmals angemeldet, muss aber bei der Bereinigung der Daten einmal aus den Neuzulassungen genommen werden.
- Bei den vorläufigen Zahlen sind z. B. auch noch die Reisemobile enthalten, diese werden bei der Prüfung von der Statistik Austria von den Pkw-Neuzulassungen herausgenommen.

Kinder: „All diese Beispiele zeigen auf, warum es noch zu Veränderungen zwischen vorläufigen und endgültigen Neuzulassungszahlen kommen kann. Die vorläufigen Daten erscheinen jeweils am Monatsanfang des Folgemonats, die endgültigen Daten jeweils um den 10. des Folgemonats.“



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