Mag. Karl-Heinz Wegrath und Bundesinnungsmeister Friedrich Nagl gelang es im Doppelpack, diese sperrige Materie praxisnah zu präsentieren, wobei Nagl die Chance nützte, auf die Notwendigkeit einer früheren Überprüfung von Neufahrzeugen hinzuweisen. Die derzeitige 3-2-1-Regelung sei für die Verkehrssicherheit nicht ausreichend. Die erste Überprüfung sollte bereits nach 2 Jahren stattfinden. Für die Kfz-Käufer hätte dies den Vorteil, noch vor dem Auslaufen  der zweijährigen Gewährleistungsfrist das Fahrzeug gründlich untersucht zu bekommen.