Ab 2012 muss ab Ende 2012 jeder neu gekaufte Reifen in den Kategorien Treibstoffeffizienz, Haftung bei Nässe und Lärmerzeugung klassifiziert sein. Die Kennzeichnung erfolgt mit Buchstaben von A bis G und gilt auch für Werbeanzeigen. Von der Kennzeichnung betroffen sind Reifen von Pkws sowie von leichten und schweren Nfz (C1, C2, und C3). Ausgenommen davon sind runderneuerte, professionelle Gelände- und Rennreifen.