Aus der Sicht des Branchenanwaltes Dr. Friedrich Knöbl wurde dabei der falsche Baum angebellt. Das ergibt sich aus fabrikatsbezogenen Rechtsgutachten, die der ZDK in Auftrag gegeben hatte. Aufgrund gröblich benachteiligender Klauseln hätten viele deutsche Markenhändler die Chance, aus diesen Rückkaufverpflichtungen auszusteigen.
Wegen der Brisanz dieser Rückkaufverpflichtung hat die Rechtsanwaltskanzlei Graf von Westphalen dies zum Thema ihres „Rhein-Dialoges“ am 3.12.2009 in ihrer Kanzlei in Köln gemacht. Gleichzeitig wird der nunmehr vorliegende Entwurf einer neuen Kfz-GVO (ab 1.6.2010) von Rechtsanwalt Dr. Christian Genzow erörtert.



www.grafvonwestphalen.com