OEG und KEG haben seit diesem Zeitpunkt ausgedient. Die Umwandlung dafür wurde automatisch durchgeführt. Bei den Erwerbsgesellschaften sind aber bis spätestens 31.12.2009 die Rechtsformsätze anzupassen. Die Einhaltung dieser Frist wird angeraten, da nur bis zu diesem Zeitpunkt die Umfirmierung gebührenfrei ist. In Folge drohen auch Ordnungsstrafen.
Musterformulare sind in angehängter PDF-Datei.