Demnach ist es nun erforderlich, das entwertete Original der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.
Bis zur darauf angepassten Verordnung wird eine Kopie des Fahrzeugbriefes akzeptiert.
Nach Angaben des ZDK wurden bereits Ende Februar „über 250.000 mit der Umweltprämie hinterlegte Kaufverträge“ registriert.
Österreichs Branchenvertreter bemühen sich um eine ähnliche Verordnung, um den Missbrauch bei der ab April 2009 einsetzenden Abwrackprämie zu unterbinden.
