Eggner: „Die Verschrottungsprämie kann nur für Fahrzeuge genutzt werden, die älter als 13 Jahre sind. Entweder nutzen Personen solche Fahrzeuge, weil es sich um Liebhaberfahrzeuge handelt. Diese werden die Fahrzeuge wegen 1.500 € nicht verschrotten. Oder andernfalls handelt es sich um Personen, die wenig finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Das heißt, gefragt werden eher Klein- oder Kompaktwagen sein oder Vorführwagen bzw. Kurzzulassungen. Dies begründet auch schon den positiven Effekt am Gebrauchtwagenmarkt, nämlich den Abbau des Rückstaus dieser Jungwagen, was zur Folge hat, dass sich das Preisniveau dieser Fahrzeuge erholt. Dadurch müssen diese nicht mehr mit hohen Nachlässen in den Markt gedrückt werden und konkurrenzieren auch nicht mehr Gebrauchtwagen der nachfolgenden Altersklassen.“
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