Das kann ein steirischer Reparaturbetrieb bezeugen, der "Grün" im NEXA-Schadenregulierungsportal für eine Freigabe hielt: Das NEXA-System ist für die Abwicklung von Unfallschäden für Experta zu verwenden -wie in diesem Fall, der die Donau, eine der Gesellschaften der Wiener-Städtischen-Gruppe, betraf. Das Portal NEXA arbeitet in der Kommunikation mitden Werkstätten mit den Ampelfarben (Rot, Gelb, Grün) um anzuzeigen, wie es um die Abwicklung im betreffenden Fall steht. Dass "Grün" nicht unbedingt eine Reparaturfreigabe bedeutet, kann Ing. Mag. Georg Siarlidis von der Kanzlei Aspida Rechtsanwälte in Graz bestätigen, der den Kfz-Betrieb vertritt, der bei "Grün" die Instandsetzung begann: "Wir können allen Nutzern des Systems, für das uns keine Gebrauchsanleitung bekannt ist und bei dem nun nachträglich Klauseln eingeführt wurden, die auch bei Grün die Reparaturfreigabe einschränken bzw. infrage stellen können, nur dringend anraten, zusätzlich auf einer schriftlichen Reparaturfreigabe zu bestehen, um nicht nachträglich die Reparatursumme erstreiten zu müssen!"

"Nicht ungeschaut anfangen -miteinander reden!"

"Immer wieder Rücksprache halten, bevor man repariert!", rät Erik-Paul Papinski, Bundesinnungsmeister der Berufsgruppe Karosseriebautechniker und Karosserielackierer: Für ihn bedeute Grün lediglich, dass "der Schadensreferent die Daten bekommen hat und im Großen und Ganzen alles in Ordnung ist". Es gebe abergar nicht so viele Fälle, in denen das System nicht gut funktioniere, meint Papinski. Den Reparaturauftrag erteile eigentlich der Fahrzeugbesitzer und an den müsse sich die Werkstatt im Ernstfall auch wenden, wenn es darum gehe, eine strittige Reparatursumme einzufordern.