Wer zu rasch mit der Reparatur beginnt, dem kann dies Querelen mit
der Versicherung bescheren.
Das kann ein steirischer Reparaturbetrieb bezeugen, der "Grün" im
NEXA-Schadenregulierungsportal für eine Freigabe hielt: Das
NEXA-System ist für die Abwicklung von Unfallschäden für Experta zu
verwenden -wie in diesem Fall, der die Donau, eine der Gesellschaften
der Wiener-Städtischen-Gruppe, betraf. Das Portal NEXA arbeitet in
der Kommunikation mitden Werkstätten mit den Ampelfarben (Rot, Gelb,
Grün) um anzuzeigen, wie es um die Abwicklung im betreffenden Fall
steht. Dass "Grün" nicht unbedingt eine Reparaturfreigabe bedeutet,
kann Ing. Mag. Georg Siarlidis von der Kanzlei Aspida Rechtsanwälte
in Graz bestätigen, der den Kfz-Betrieb vertritt, der bei "Grün" die
Instandsetzung begann: "Wir können allen Nutzern des Systems, für das
uns keine Gebrauchsanleitung bekannt ist und bei dem nun nachträglich
Klauseln eingeführt wurden, die auch bei Grün die Reparaturfreigabe
einschränken bzw. infrage stellen können, nur dringend anraten,
zusätzlich auf einer schriftlichen Reparaturfreigabe zu bestehen, um
nicht nachträglich die Reparatursumme erstreiten zu müssen!"
"Nicht ungeschaut anfangen -miteinander reden!"
"Immer wieder Rücksprache halten, bevor man repariert!", rät
Erik-Paul Papinski, Bundesinnungsmeister der Berufsgruppe
Karosseriebautechniker und Karosserielackierer: Für ihn bedeute Grün
lediglich, dass "der Schadensreferent die Daten bekommen hat und im
Großen und Ganzen alles in Ordnung ist". Es gebe abergar nicht so
viele Fälle, in denen das System nicht gut funktioniere, meint
Papinski. Den Reparaturauftrag erteile eigentlich der
Fahrzeugbesitzer und an den müsse sich die Werkstatt im Ernstfall
auch wenden, wenn es darum gehe, eine strittige Reparatursumme
einzufordern.