Durch die Oldtimer-Renaissance steigt der Bedarf, diese in Schuss zu halten. Zur Freude zahlreicher Werkstätten, denen sich ein über das Tagesgeschäft hinausgehendes Geschäftsfeld eröffnet. Von einigen Oldtimer-Fetischisten wurde nun beim Verkehrsministerium angeregt, für derartige Fahrzeuge strengere Zulassungsbestimmungen zu schaffen.

Im Verkehrsministerium wurde diese Idee von Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Forsthuber freudig aufgegriffen. Schon in der Vergangenheit gab es für Oldtimer das grüne Pickerl, wobei die Einhaltung der damit verbundenen Zulassungsbestimmungen von der Exekutive zu überprüfen war. Diese klagte jedoch stets, bei Verkehrskontrollen auf der Straße überfordert zu sein. Und so kam der Vorschlag, diese Kontrollfunktion an die Kfz-Werkstätten auszulagern, den Behörden durchaus gelegen.

Überprüfung der Historizität des Fahrzeugs

AUTO&Wirtschaft hat bereitsüber die 35. KFG berichtet, mit der nun tatsächlich die roten Begutachtungsplaketten erfunden wurden. Seither fragen sich einige Fachleute, ob dies nicht eine Schnapsidee war, mit der den Oldtimerfreunden nur zusätzliche Kosten aufgebürdet werden. Denn die Werkstätten haben bei diesem roten Pickerl in Zukunft nicht nur die Betriebs-und Verkehrssicherheit zu kontrollieren . Sie müssen auch die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit jenem behördlichen Genehmigungsdokument, das die Historizität dieses Fahrzeugs dokumentiert, überprüfen. Das bedeutet auch, dass die Werkstätten nicht nur denBehörden, sondern allenfalls auch den Käufern derartiger Oldtimer für die Richtigkeit dieser Überprüfung haften.

Wie sollen die mit 1. Jänner 2018 in Kraft getretenen Bestimmungen zur wiederkehrenden Begutachtung historischer Fahrzeuge von den Werkstätten umgesetzt werden? Dafür hat das Ministerium flugs einen Erlass verfasst, der bis zu der spätestens am 20. Mai 2018 in Kraft tretenden neuen Prüf-und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) Klarheit schaffen soll. Diese Prüfpflicht wird nun recht simpel und wenig aufschlussreich definiert: "Das Genehmigungsdokument ist, soweit das durch das prüfende Organ beurteilt werden kann, zu überprüfen."

Frühestens im Sommer 2018

Erich Groiss, Chefsachverständiger des ARBÖ, sieht die Werkstätten und ihre Prüfer nun vor dem Problem, zusätzlich zu technischen Mängeln auch Vorschriftenmängel beurteilen zu müssen. Was ist einem Prüfer nun alles zumutbar? Da wird auch die kommende PBStV keine Klarheit schaffen: "Genaue Erläuterungen wird es erstim neuen Mängelkatalog geben. Frühestens im Sommer 2018 werden die ersten roten Pickerl auf den Straßen unterwegs sein."

Für Andrej Prosenc, Chef-Sachverständiger des ÖAMTC, ist es vorweg darum gegangen, die damit verbundenen Kosten zu kalkulieren. "Es handelt sich dabei um eine recht kleine Gruppe", entfallen von den jährlichen 700.000 normalen §-57a-Überprüfungen beim ÖAMTC bloß 1.500 auf historisch zertifizierte Fahrzeuge. "Wir behandeln das derzeit wie ein normales Pickerl und schlucken den Mehraufwand selbst."

Prosenc sieht diese neuenÜberprüfungen deshalb gelassen. "In den Genehmigungsdokumenten steht meist kaum mehr drinnen als im normalen Zulassungsschein." In diesem werden normalerweise nicht einmal die Bremsanlage und die Gemischaufbereitung angeführt. Problematisch ist für ihn jedoch, dass die tatsächliche Beurteilungder Prüfpflicht Landessache ist. "Und wir wissen derzeit nicht, wie das die Landesregierungen auslegen werden."

Sachverständigengutachten notwendig

Er versteht die Bemühung der Behörden, von der bisherigen Prüfpflicht befreit zu werden. Bloß für die Oldtimer-Besitzer erkennt er im roten Pickerl derzeit keinerlei Vorteile. Damit die Autos als "historisch" anerkannt werden, müssen sie zuerst zu einer behördlichen Genehmigung. Dafür brauchen sie ein Sachverständigengutachten. Und danach müssen die dort festgestellten Genehmigungsmerkmale alle zwei Jahre zur Überprüfung, ohne dass diesem Aufwand ein erkennbarer Nutzen gegenüber steht.

"Das ist ein bisserl Vereinsmeierei -um den anderen zeigen zu können, dass man ein als Oldtimer zertifiziertes Auto fährt." Für Prosenc wäre eine derartige Regelung erst dann sinnvoll, wenn manche Städte für ältere Fahrzeuge Fahrverbote erlassen - von denen dann Oldtimer mit roten Pickerln generell ausgenommen werden. Was etwa für Sternfahrten nach München oder Düsseldorf hilfreich wäre -so diese Städte Oldtimer mit roten Pickerln tatsächlich privilegiert herein lassen.

Sinn macht das allenfalls schon jetzt für jene Sachverständigen, die sich auf eine derartige Gutachtenserstellung spezialisiert haben. Und für jene Werkstätten, die ihren Kunden den erhöhten Prüfaufwand und die damit verbundene Haftung auch wirklich verrechnen. Tatsächlich besteht für Oldtimer keine Pflicht zum roten Pickerl -undden Einschränkungen. Wenn sie betriebs-und verkehrssicher sind, bekommen sie wie bisher ihr jährliches weißes Pickerl. Die Werkstätten brauchen für das rote Pickerl auch keine neuen Geräte -das bisherige Format wurde ohne Änderung beibehalten. "Einige wollten halt das historische Pickerl etwas aufwerten", sagt Groiss. Für ihn bedeuten auch die neuen zeitlichen Fahrbeschränkungen - sie dürfen nur 120 Tage im Jahr auf die Straße -keine Verschlechterung: "Echte Oldtimer sind eh nie mehr als ein paar Tage unterwegs." Und die 30-jährigen Pseudo-Oldtimer sollen wie bisher bloß mit weißen Pickerln unterwegs sein.