Sie wird für 24 Monate ausgestellt und berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. Dieses Jahr werden sich nun erstmals auch ausländische Kfz-Mechaniker um freie Stellen in Österreich bewerben. Sobald sie eine österreichische Arbeitszusage haben, können sie - oder der Arbeitgeber - einen Antrag auf Bewilligung einer Rot-weiß-rot-Card stellen. Für dessen Bewilligung wurde ein Punktesystem geschaffen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene einschlägige Kfz-Berufsausbildung - dafür gibt es 20 Punkte. Für die einschlägige Berufserfahrung gibt es pro Jahr 2 Punkte, für passable Deutschkenntnis 10 Punkte. Auch Jugend wird belohnt: Antragsteller unter 30 Jahren erhalten 15 Punkte, die bis 40 nur noch 10. Ein 29-jähriger Mechaniker mit einigen Deutschkenntnissen und 10 Praxisjahren erreicht so die 55 Mindestpunkte, die für die angestrebte österreichische Arbeitserlaubnis erforderlich sind. Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für all jene Wirtschaftsflüchtlinge, die es in den vergangenen Jahren legal nach Österreich verschlagen hat. Vorausgesetzt, dass sie sich derzeit legal in Österreich aufhalten und all jene beruflichen Qualifikationen erfüllen, von denen manche bei ihrer Einreise nach Österreich so geschwärmt haben.

Hilfe für manche Betriebe

All jene neuen "Fremdarbeiter", die künftig innerhalb der letzten 24 Monate zumindest 21 Monate unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt waren, können dann die Rot-weiß-rot-Plus-Karte beantragen. Mit der Chance, bei Erfüllung aller Integrationsvoraussetzungen den österreichischen Kfz-Betrieben auf Dauer erhalten zu bleiben. Zum Massenzustrom wird das sicherlich nicht führen. Aber einigen Betrieben -und auch manchem Flüchtling -kann mit dieser neuen REGELUNG VIELLEICHT GEHOLFEN WERDEN.