Der Slogan der neuen Regierung lautet "kriteriengeleitete
Zuwanderung": Sie betrifft Bewerber aus einem Drittstaat (einem Staat
außerhalb der EU), die in Österreich leben und arbeiten möchten.
Dafür benötigen sie eine Rot-weiß-rot-Card, die qualifizierte
Arbeitskräfte für sich und ihre Familienangehörigen beantragen
können.
Sie wird für 24 Monate ausgestellt und berechtigt zur
befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten
Arbeitgeber. Dieses Jahr werden sich nun erstmals auch ausländische
Kfz-Mechaniker um freie Stellen in Österreich bewerben. Sobald sie
eine österreichische Arbeitszusage haben, können sie - oder der
Arbeitgeber - einen Antrag auf Bewilligung einer Rot-weiß-rot-Card
stellen. Für dessen Bewilligung wurde ein Punktesystem geschaffen.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene einschlägige
Kfz-Berufsausbildung - dafür gibt es 20 Punkte. Für die einschlägige
Berufserfahrung gibt es pro Jahr 2 Punkte, für passable
Deutschkenntnis 10 Punkte. Auch Jugend wird belohnt: Antragsteller
unter 30 Jahren erhalten 15 Punkte, die bis 40 nur noch 10. Ein
29-jähriger Mechaniker mit einigen Deutschkenntnissen und 10
Praxisjahren erreicht so die 55 Mindestpunkte, die für die
angestrebte österreichische Arbeitserlaubnis erforderlich sind. Diese
Regelung gilt selbstverständlich auch für all jene
Wirtschaftsflüchtlinge, die es in den vergangenen Jahren legal nach
Österreich verschlagen hat. Vorausgesetzt, dass sie sich derzeit
legal in Österreich aufhalten und all jene beruflichen
Qualifikationen erfüllen, von denen manche bei ihrer Einreise nach
Österreich so geschwärmt haben.
Hilfe für manche Betriebe
All jene neuen "Fremdarbeiter", die künftig innerhalb der letzten 24
Monate zumindest 21 Monate unter den für die Zulassung maßgeblichen
Voraussetzungen beschäftigt waren, können dann die
Rot-weiß-rot-Plus-Karte beantragen. Mit der Chance, bei Erfüllung
aller Integrationsvoraussetzungen den österreichischen Kfz-Betrieben
auf Dauer erhalten zu bleiben. Zum Massenzustrom wird das sicherlich
nicht führen. Aber einigen Betrieben -und auch manchem Flüchtling
-kann mit dieser neuen REGELUNG VIELLEICHT GEHOLFEN WERDEN.