Was bei der Hinterlegung von Motorradkennzeichen im Winter zu
beachten ist.
In der kalten Jahreszeit ist es bei vielen Motorradfahrernüblich,
ihr Fahrzeug einzuwintern und die Zweiradversicherung stillzulegen.
Zu diesem Zweck wird das Kennzeichen hinterlegt. Was viele nicht
wissen: Es gibt auch Tarife mit Hinterlegungsverzicht. Bei diesen
gewährt der Versicherer dem Kunden einen Nachlass auf die Prämie und
der Kunde verzichtetdafür auf eine Prämienrückerstattung, falls er
das Kennzeichen dennoch einmal hinterlegen möchte. Die
Kraftfahrzeugsteuer wird aliquot rückerstattet, wenn der Zeitraum
zwischen Hinterlegung und Wiederausfolgung zumindest 45 Tage beträgt.
Versicherungsschutz besteht das ganze Jahr - auch während einer
allfälligen Hinterlegung.
Auf die Hinterlegung verzichten?
"Viele Kunden -vor allem Lenker von Motorrädern mit kleinem Hubraum
und folglich geringer Steuerbelastung -verzichten lieber auf die
Hinterlegung im Winter und haben so die Möglichkeit, die Fahrzeuge an
warmen Wintertagen zu nutzen. Für solche Kunden sind Tarife mit
Rabatt für Hinterlegungsverzicht ideal", erläutert Christian Zettl,
Leiter des Garanta Competence Centers. Bei Tarifen ohne
Hinterlegungsverzicht wird in der Regel die Versicherung bei
Hinterlegung stillgelegt und keine Prämie fällig. In der
Kaskoversicherung muss der Kunde dann aber entscheiden, ob er während
der Hinterlegung nicht zumindest das Garagenrisiko versichert haben
möchte, um sich so gegen Kaskoschäden wie zum Beispiel Diebstahl,
Brand etc. auch im Winter abzusichern. (GEW)