WARUM EINEN EXTERNEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN? Ein interner Datenschutzbeauftragter (DSB) verfügt über einen gesetzlich festgeschriebenen erweiterten Kündigungsschutz und sollte fortlaufend ausgebildet werden. Einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen Sie hingegen für einen konkreten Zeitraum, er übernimmt die volle Haftung und verfügt in der Regel über eine entsprechende Schadenshaftpflicht für den Notfall. Mit einem externen DSB wird es auch kaum zu Interessenkonflikten kommen. Viele Unternehmensberater und Rechtsanwälte bieten diesen Service an, jedoch ganz umsonst ist er natürlich auch nicht.
WANN IST DER DATENSCHUTZBEAUF-TRAGTE ZWINGEND EINZUSETZEN? Betroffen sind Betriebe, deren Kerntätigkeit in einer umfangreichen, regelmäßigen und systematischen Verarbeitung besonderer sensibler Daten wie Gesundheits-und Bankdaten sowie Sozialversicherungsnummer oder Religionsbekenntnis besteht. Diese Einsetzung des Datenschutzbeauftragten (DSB) hat schriftlich zu erfolgen.
WER DARF DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER SEIN UND WER NICHT? Grundsätzlich ist jeder ausgeschlossen, der in einen Interessenkonflikt geraten könnte. Dies gilt sowohl für Personen im Unternehmen als auch außerhalb desselben. Ausgeschlossen sind vor allem: Geschäftsführer, Personalchef und Prokuristen sowie Administratoren, IT-Leiter oder Anwälte des Unternehmens. Der Datenschutzbeauftragte muss mit der Organisation des Betriebes und dessen Funktionen vertraut sein. Dies beinhaltet insbesondere auch einen Überblick und Zugang über sämtliche betrieblichen Aufgaben, zu deren Erfüllung personenbezogene Daten verarbeitet werden.
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