Am 25. Mai 2018 tritt die neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung in
Kraft. Kundendaten müssen also in Zukunft besser denn je geschützt
werden. Wie empfindlich ist eigentlich der Kunde in Sachen
persönlicher Schutz der Daten und was kommt mit der Verordnung auf
die Betriebe zu? Wir haben nachgefragt.
Die Vorteileüberwiegen "Die Vorteile, die dem Kunden mit
zusätzlichen Online-Servicedienstleistungen geboten werden, stehen im
Vordergrund. Dies wird auch von vielen Kunden so gesehen und
akzeptiert", sagt Komm.-Rat Mag. Dr. Gustav Oberwallner,
EU-Beauftragter des Bundesgremiums des Fahrzeughandels. Für dieKunden sei - obwohl sie wüssten, dass damit auch Daten generiert
würden -die dafür notwendige Unterfertigung und damit ihre Zustimmung
eher nur ein Formalerfordernis. Wenn der Kunde Bedenken habe, sei es
vermutlich am einfachsten, dies gleich beim Kauf kundzutun. "Er
müsste aber im Gegenzug auchauf Funktionen verzichten."
Vorsichtiger mit Daten umgehen "In den Autohäusern werden wir in
Zukunft -was Kundendaten betrifft -wirklich aufpassen und erheblich
sensibler agieren müssen, damit auch wir entsprechend autorisiert
sind. Diese Daten zu speichern, bringt natürlich auch auf
verwaltungstechnischer Seite einmal mehr neue Herausforderungen", wie
Komm.-Rat Konrad Steindl, Präsident der Salzburger Wirtschaftskammer
und Inhaber der Steindl-Mayr OHG/Kuchl, der Fissthaler GmbH/Oberndorf
und des Autohauses Scheidinger/Salzburg, unterstreicht. Zu klären sei
auch, wie man mit den Daten in einer Organisation umgehe -dies
betreffe auch Importeure und Hersteller.
"Sehr sensibel agieren!"
Konrad Steindl
Zusätzlicher Aufwand Es gebe sicher Leute, "die schon seit 25 Jahren
fantasieren, dass George Orwells Visionen Wirklichkeit werden, aber
die Mehrzahl der Kunden habe keine Probleme bei der Nutzung von
Dienstleistungen, solange sie nicht an Dritte weitergegeben werden",
meint Komm.-Rat Ing. Mag. HubertAichlseder, Landesgremialobmann des
Kärntner Fahrzeughandels und Geschäftsführer Autohof/Klagenfurt. "Ich
glaube, dass der Kunde, der uns seine Daten gibt, weil er bei uns ein
Fahrzeug kauft, servicieren lässt und auch seine Mobilität betreffend
auf dem Laufenden gehalten wird, das auch schätzt. Ich erwarte
zusätzlichen Verwaltungsaufwand -auch wegen hoher drohender Strafen!"
Medialer Wirbel programmiert
"Es gibt es immer wieder Kunden, die gleich beim ersten Kontakt
darauf hinweisen, dass sie weder per E-Mail noch telefonisch
kontaktiert werden wollen", berichtet Ing. Wolfgang Rötzer,
Geschäftsführer Autohaus Dosenberger/Innsbruck. Dieser Kundenwunsch
werde im Autohaus hinterlegt und funktioniere bis dato ganz gut.
"Allerdings denke ich, dass das ab kommenden Mai geltende neue
EU-Datenschutzrecht auch in den Medien entsprechend hochgespielt und
von den Konsumenten stärker wahrgenommen wird." Wie sich dies
auswirke, werde man erst sehen, wenn es greife oder gefinkelte
Anwälte ein Betätigungsfeld sähen, in dem sie Händler, die sich nicht
genau an die Bestimmungen hielten, klagten.
Verwaltungstechnisch an der Grenze "Grundsätzlich wird uns die neue
EU-Datenschutz-G r u n d v e r o r d n u n g auch wieder einen
zusätzlichen Verwaltungsaufwand bringen, weil wir bereits an den
Grenzen der verwaltungstechnischen Belastungen angelangt sind", meint
Komm.-Rat Manfred Ellensohn, Landesgremialobmann des Vorarlberger
Fahrzeughandels und Geschäftsführer Autohaus Ellensohn/Rankweil.
Ellensohn geht davon aus, dass der Kunde in Sachen Datenschutz "auf
seinen Partner, der ihn betreut, vertraut und Druck in Sachen
Datenschutz seitens der Kunden nur ganz selten zu spüren ist".
Erleichterungen könnte in Zukunft ein einheitlicher Vordruck bringen,
der im Rahmen des Kaufvertrages gemeinsam mit den Kunden ausgefüllt
werde.