Die Datenschutz-Grundverordnungs-Checkliste soll dabei helfen, die erforderlichen Schritte rechtzeitig zu setzen: Zuallererst nominieren Sie (falls Sie das nicht ohnehin schon getan haben) eine zuständige Person, die das "Projekt DSGVO" von Anfang an leitet und organisiert, zeitlich wie budgetär. Zusätzlich benötigen vielen Unternehmen einen eigenen Datenschutzbeauftragten.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Als nächster Schritt muss ein Überblick über sämtliche im Betrieb verwendeten Datenanwendungen und die externen Dienstleister gewonnen werden. Am besten im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, hier müssen alle Prozesse und Anwendungen dokumentiert werden, die im Betrieb mit personenbezogenen Daten zu tun haben: von der Lohnverrechnung und Personalabteilung über den Verkauf sowie das Marketing bis hin zur Werkstatt. Die gegenwärtigen DVR-Meldungen sind in Zukunft nicht mehr notwendig und werden vom Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten abgelöst. Diese Dokumentationmuss unter anderem Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen, den Zweck der Datenverarbeitung, die Kategorie der betroffenen Personen und der betroffenen Daten, die Kategorie von Empfängern und die Beschreibung der Datensicherheitsmaßnahmen enthalten. Zu den bereits erhobenen Daten sollten Siesich folgende Fragen stellen und die Checkliste abarbeiten: Welche personenbezogene Daten werden im Unternehmen verarbeitet? Sind es sensible Daten (Gesundheit, Glaube, ethnische Herkunft, strafrechtliche Daten, Sozialversicherungsnummer etc.)? Welche Datenanwendungen bestehen im Betrieb und sind derzeit im DVR registriert? Sind AGB, Datenschutzerklärung, Impressum, laufende Verträge, Website-Einstellungen etc. aktuell? Was sind die Zwecke meiner Datenverarbeitungen und was ist die Rechtsgrundlage? Liegt eine Einwilligung zur Datenverarbeitung vor? Erfolgt ein sogenanntes Profiling, zum Beispiel eine automationsgestützte Analyse der Kreditwürdigkeit von Kunden? Welche Datensicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung, Pseudonymisierung sowie Sicherung, Verwahrung oder Firewall sind vorhanden? Werden Auftragsverarbeiter herangezogen? Besteht bereits ein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten? Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten? Welcher Datenverkehr mit dem EU-Ausland besteht und auf welcher Rechtsgrundlage? Wurden die Dienstverträge, Betriebsvereinbarungen, Dienstordnungen etc. überprüft? Auch hinsichtlich der Nutzung von Kundendaten auf Mobiltelefonen, Datenträgernund Laptops? Diese Maßnahmen ergeben sich aufgrund der Checkliste, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Jetzt sollten Sie nur noch rasch umgesetzt werden. Das Unternehmen muss weiters auch in der Lage sein, Auskünfte zu den verarbeiteten Daten zu geben und sie allenfalls zu löschen.Sollten Sie diese Anforderungen nicht allesamt selbst einwandfrei erledigen können, empfiehlt sich die Konsultation eines geprüften Datenschutzexperten, aber auch die Servicestellen der Wirtschaftskammern Österreich geben ihren Mitgliedern gerne Auskunft. (KMH)

"Zuallererst nominieren Sie (falls Sie das nicht ohnehin schon getan haben) eine zuständige Person, die das "Projekt DSGVO" von Anfang an leitet und organisiert." xxx