Welche Einladungen darf der Chefsachverständige des
Versicherungsverbandes annehmen?
Einmal jährlich zieht Werner Bauer - Chefsachverständiger des
Versicherungsverbandes - quer durch die Lande, um dem sogenannten
"Fußvolk" (das sind gebundene Schadensbegutachter ebenso wie die mehr
oder minder freien Kfz-Sachverständigen) die neuesten
Versicherungsrichtlinien zu erläutern.
Gern gesehener Gast ist er da auch beim Sachverständigen-Büro des
Komm.-Rat Ernst Stibl, wenn ihn dieser zum jährlichen Musikfestival
"Wellenklänge" an den Lunzer See lädt. Mit Gattin und Übernachtung
-schließlich will sich Stibl als größter Diskonter unter den
Kfz-Sachverständigen und wohlbestallter Sponsor der "Wellenklänge"
bei seinen Auftraggebern in der Versicherungswirtschaft nicht
kleinlich zeigen.
In Deutschland gibt es strenge Regeln
Vielleicht trägt Bauer bei seinen alljährlichen Schulungen einmal die
Richtlinien des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft
vor: Da dürfen Einladungen "ohne dienstlichen Charakter grundsätzlich
nicht angenommen werden". Das gilt für alle Theater-,Konzert-oder
Sportveranstaltungen. (RED)