Die Vermittlung von Kfz-Versicherungen im Autohaus hat für den Betrieb und den Autokunden eine Reihe von Vorteilen. Dem Kfz-Betrieb erschließt sie zusätzliche Einnahmequellen und verbessert die Kundenbindung -der Kunde profitiert von einem erweiterten Serviceangebot. Betriebe, die sich mit dem Gedanken tragen, ihren Kunden im Zuge des Autokaufs auch Versicherungslösungen anzubieten, sollten sich zuvor überlegen, in welcher Form sie das künftig tun wollen. Denn grundsätzlich ist für die Versicherungsvermittlung im Autohaus ein Gewerbeschein als "Versicherungsagent" erforderlich. Hierfür bedarf es einer Eintragung im GISA (GewerbeInformationsSystemAustria) des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Liegt keine Gewerbeberechtigung vor und werden dennoch Versicherungen über das Autohaus vermittelt, so muss im Anlassfall mit gewerberechtlichen Sanktionen gerechnet werden.

Einfache Lösung als Tippgeber

Eine andere Variante, bei der kein Gewerbeschein erforderlich ist, ist jene, in der das Autohaus nicht als Vermittler, sondern als Tippgeber auftritt. Innung und Gremium der Kfz-Wirtschaft habenüber ihren Branchenversicherer eine Lösung geschaffen, bei der der Kfz-Betrieb nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite ist, sondern auch der Aufwand für das Autohaus minimiert wird. Denn dieser beschränkt sich lediglich darauf, einen Telefonkontakt zwischen dem Kunden und dem Branchenversicherer herzustellen. Alles Weitere erledigt das Serviceteam der Versicherung. Mit jeder abgeschlossenen Kfz-Versicherung erhält das Autohaus eine Tippgeberprovision.