Bevor die Versicherung Bestandteil des Angebotes im Autohaus wird,
muss sich der Händler über die rechtliche Form entscheiden.
Die Vermittlung von Kfz-Versicherungen im Autohaus hat für den
Betrieb und den Autokunden eine Reihe von Vorteilen. Dem Kfz-Betrieb
erschließt sie zusätzliche Einnahmequellen und verbessert die
Kundenbindung -der Kunde profitiert von einem erweiterten
Serviceangebot. Betriebe, die sich mit dem Gedanken tragen, ihren
Kunden im Zuge des Autokaufs auch Versicherungslösungen anzubieten,
sollten sich zuvor überlegen, in welcher Form sie das künftig tun
wollen. Denn grundsätzlich ist für die Versicherungsvermittlung im
Autohaus ein Gewerbeschein als "Versicherungsagent" erforderlich.
Hierfür bedarf es einer Eintragung im GISA
(GewerbeInformationsSystemAustria) des Bundesministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Liegt keine
Gewerbeberechtigung vor und werden dennoch Versicherungen über das
Autohaus vermittelt, so muss im Anlassfall mit gewerberechtlichen
Sanktionen gerechnet werden.
Einfache Lösung als Tippgeber
Eine andere Variante, bei der kein Gewerbeschein erforderlich ist,
ist jene, in der das Autohaus nicht als Vermittler, sondern als
Tippgeber auftritt. Innung und Gremium der Kfz-Wirtschaft habenüber
ihren Branchenversicherer eine Lösung geschaffen, bei der der
Kfz-Betrieb nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite ist, sondern
auch der Aufwand für das Autohaus minimiert wird. Denn dieser
beschränkt sich lediglich darauf, einen Telefonkontakt zwischen dem
Kunden und dem Branchenversicherer herzustellen. Alles Weitere
erledigt das Serviceteam der Versicherung. Mit jeder abgeschlossenen
Kfz-Versicherung erhält das Autohaus eine Tippgeberprovision.