Die Werkstätten sind oft mit mitgebrachten Schmierstoffen
konfrontiert. Anstatt den Kunden wegzuschicken, zeigt man ihm ein
Formular.
Ein Kommentar von Obereder-Vertriebsleiter Gerd Bernd Lang in der
AUTO Information vom 28. April hat für Aufmerksamkeit gesorgt. In
klaren Worten hat der langjährige Ölprofi auf die Probleme mit
Gewährleistung und Haftung beim Befüllen des Motors mit mitgebrachtem
Öl hingewiesen. Der Wirt oder der Tischler würde das Mitbringen der
Produkte schließlich auch nicht erlauben. Doch was tun? Den Kunden
wegschicken?
Was tun bei Stammkunden?
Das ist in den meisten Fällen nicht die beste Lösung. Heute muss man
(fast) jeden Kunden hegen und pflegen. Denn in der Regel handelt es
sich nicht um den klassischen Schnäppchenjäger, der von Werkstätte zu
Werkstätte wandert und jenen Betrieb sucht, der die billigste
Reparatur macht und das mitgebrachte Öl einfüllt. Den kann man
getrost auf Nimmerwiedersehen verabschieden.
Meist ist es ein langjähriger Stammkunde, manchmal auch ein
Firmenkunde, der beispielsweise für das Auto seiner Tochter aus
Kostengründen die Dosen aus dem Baumarkt oder dem Internet mitbringt.
Hier muss man aufpassen.
Falsche Spezifikation
"Meistens ist ohnehin die Spezifikation falsch", berichtet der
Besitzer eines Markenautohauses. Das ist auchüber die
Betriebsanleitung bzw. das Serviceheft leicht erklärbar. Darüber
hinaus braucht es dann stärkere Argumente: nämlich die Gefahr eines
Öls, das nicht vom Hersteller empfohlen ist. Oder noch gefährlicher
und im Internet keine Seltenheit: ein Plagiat, eine billige Kopie.
Diese sind oft täuschend echt, selbst von Mitarbeitern der
betroffenen Ölmarke -ohne Labor -nur schwer zu erkennen.
Formular gibt Sicherheit für die Werkstatt
Da an Ort und Stelle die Echtheit nicht zuüberprüfen ist, ist es für
die Werkstätte nur legitim, auf Nummer sicher zu gehen. Und dies
erfolgt in Form einer Haftungsbeschränkung bei beigestellter Ware.
Dieses bei der Bundesinnung der Fahrzeugtechniker
(www.fahrzeugtechniker.at) erhältliche Formular weist klar und
deutlich auf die Risiken und die Einschränkungen bei der Verwendung
beigestellter Teile hin. Natürlich kann auch ein eigenes Formular mit
einem Rechtsexperten erstellt werden. Michaela Rockenbauer von
Obereder/Castrol hat sich in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer
intensiv mit diesem Thema beschäftigt und weißaus Erfahrung, dass
ein klarer Satz auf einem Infoblatt, das der Kunde unterschreiben
soll, von großer Bedeutung ist: "Um die Ursache für spätere Schäden,
wie etwa einen Motorschaden ermitteln zu können, erlauben wir uns
eine Probe des mitgebrachten Öls zu entnehmen und aufzubewahren."
Schließlich ist der Wirt auch nicht dafür verantwortlich, wenn dem
Gast auf ein mitgebrachtes Schnitzel übel wird.