Ein Kommentar von Obereder-Vertriebsleiter Gerd Bernd Lang in der AUTO Information vom 28. April hat für Aufmerksamkeit gesorgt. In klaren Worten hat der langjährige Ölprofi auf die Probleme mit Gewährleistung und Haftung beim Befüllen des Motors mit mitgebrachtem Öl hingewiesen. Der Wirt oder der Tischler würde das Mitbringen der Produkte schließlich auch nicht erlauben. Doch was tun? Den Kunden wegschicken?

Was tun bei Stammkunden?

Das ist in den meisten Fällen nicht die beste Lösung. Heute muss man (fast) jeden Kunden hegen und pflegen. Denn in der Regel handelt es sich nicht um den klassischen Schnäppchenjäger, der von Werkstätte zu Werkstätte wandert und jenen Betrieb sucht, der die billigste Reparatur macht und das mitgebrachte Öl einfüllt. Den kann man getrost auf Nimmerwiedersehen verabschieden.

Meist ist es ein langjähriger Stammkunde, manchmal auch ein Firmenkunde, der beispielsweise für das Auto seiner Tochter aus Kostengründen die Dosen aus dem Baumarkt oder dem Internet mitbringt. Hier muss man aufpassen.

Falsche Spezifikation

"Meistens ist ohnehin die Spezifikation falsch", berichtet der Besitzer eines Markenautohauses. Das ist auchüber die Betriebsanleitung bzw. das Serviceheft leicht erklärbar. Darüber hinaus braucht es dann stärkere Argumente: nämlich die Gefahr eines Öls, das nicht vom Hersteller empfohlen ist. Oder noch gefährlicher und im Internet keine Seltenheit: ein Plagiat, eine billige Kopie. Diese sind oft täuschend echt, selbst von Mitarbeitern der betroffenen Ölmarke -ohne Labor -nur schwer zu erkennen.

Formular gibt Sicherheit für die Werkstatt

Da an Ort und Stelle die Echtheit nicht zuüberprüfen ist, ist es für die Werkstätte nur legitim, auf Nummer sicher zu gehen. Und dies erfolgt in Form einer Haftungsbeschränkung bei beigestellter Ware. Dieses bei der Bundesinnung der Fahrzeugtechniker (www.fahrzeugtechniker.at) erhältliche Formular weist klar und deutlich auf die Risiken und die Einschränkungen bei der Verwendung beigestellter Teile hin. Natürlich kann auch ein eigenes Formular mit einem Rechtsexperten erstellt werden. Michaela Rockenbauer von Obereder/Castrol hat sich in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer intensiv mit diesem Thema beschäftigt und weißaus Erfahrung, dass ein klarer Satz auf einem Infoblatt, das der Kunde unterschreiben soll, von großer Bedeutung ist: "Um die Ursache für spätere Schäden, wie etwa einen Motorschaden ermitteln zu können, erlauben wir uns eine Probe des mitgebrachten Öls zu entnehmen und aufzubewahren." Schließlich ist der Wirt auch nicht dafür verantwortlich, wenn dem Gast auf ein mitgebrachtes Schnitzel übel wird.