Im ersten Teil der neuen Serie "Versicherungs-Know-how" geht es um
die richtige Schadenmeldung. Das Thema scheint zwar einfach, dennoch
kommt es dabei immer wieder zu Missverständnissen.
Damit der Versicherungsnehmer im Schadenfall mit einer Leistung
rechnen kann, ist unter anderem eine entsprechende Schadenmeldung an
den Versicherer erforderlich. Bestimmungen, die bei der Erstattung
der Schadenmeldung zu beachten sind, sind zumeist in den
Versicherungsbedingungen zu finden.
Es ist darauf zu achten, dass die Informationüber den eingetretenen
Schaden ehestmöglich an den Versicherer übermittelt wird. Zumeist
stellen Versicherer dafür eigene Formulare zur Verfügung, welche
nicht nur vollständig, sondern auch den Tatsachen entsprechend
richtig ausgefüllt werden sollten. Nicht vollständige Angaben
verzögern die Schadenabwicklung zumeist unnötig und können ebenso wie
falsche Informationen über den Schadenfall sehr schnell zu einer
Leistungsablehnung führen. Dies kann bereits dann geschehen, wenn der
Versicherungsnehmer aus seiner Sicht vielleicht nur eine "leicht
geschönte" Schadenmeldung abgibt unddie Relevanz der falschen
Angaben unterschätzt.
Denn es ist nicht erforderlich, dass der Versicherungsnehmer explizit
mit dem Ziel handelt, den Versicherer mit seinen Falschangaben zu
täuschen. Es reicht aus, wenn er mit unvollständigen oder
"geschönten" Angaben die Überprüfung des Schadens durch die
Versicherung zu seinen Gunsten zu verändern versucht, um
Schwierigkeiten bei der Abwicklung und Leistungserbringung zu
vermeiden.
Falsche oder widersprüchliche Angaben
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn bei einem Unfallschaden falsche
Angabenüber eine (auch nur geringe) Alkoholisierung oder eine
behördliche Aufnahme gemacht werden.
Ebenso fallen widersprüchliche Angaben über den Verbleib der
Reserveschlüssel nach einem Kfz-Diebstahl darunter. Der Versicherer
kann sich in diesen Fällen auf die Verletzung der Obliegenheit der
Aufklärungspflicht berufen, wonach der Versicherungsnehmer
verpflichtet ist, nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhalts
beizutragen. Andernfalls kann die Versicherung jegliche
Schadenleistung ablehnen.
Die korrekte Schadenmeldung ist also entscheidend für eine rasche und
problemlose Abwicklung.